Bee Fotografie
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig
zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen.
Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit diesen AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden
erreicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu
lesen und voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor
Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert.
1. Begriffe
i. Fotografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der
Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen
Vereinbarung geleisteten Arbeit.
ii. Fotografin
Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte
Person.
iii. Kunde
Unter dem Begriff «Kunde» wird/werden die Person/en, die die fotografische
Arbeit bei der Fotografin in Auftrag gibt/geben, verstanden.
iv. Parteien
Die «Parteien» sind die Fotografin und der Kunde.
v. Exemplar / Exemplar der fotografischen Arbeit
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf
einem Datenträger gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als
«Exemplar».
vi. Model-Release
Ein Fotoshooting-Vertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche
Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung
ihres Bildes durch die Fotografin.
2. Fotografische Arbeit
i. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im Ermessen der Fotografin.
Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und
künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Bildbearbeitung,
Beleuchtung, Bildkomposition, Posing, Requisiten oder auch die Anzahl der
aufgenommenen Bilder zu.
ii. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin
Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
iii. Die Fotokameras, -materialien, Requisiten sowie die sonstigen Geräte, die für
die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.
iv. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations),
Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
v. Die Rohdaten (RAW-Dateien) sowie unbearbeitete Bilder sind und bleiben
ausnahmslos Eigentum der Fotografin und werden nicht ausgehändigt.
vi. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die
Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare
dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden
über.
vii. Nur die im Voraus angemeldeten Personen dürfen am Termin erscheinen resp.
am Fotoshooting teilnehmen.
3. Stornierung / Ausfälle / Verspätungen / Rückzahlungen
i. Storniert der Kunde ein Fotoshooting oder kommt er seinen Verpflichtungen
gemäss Ziffer 2. Iii. nicht nach, so hat die Fotografin das Recht, folgende
Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen:
- die geleistete Grundgebühr oder eine allfällig geleistete
Reservationsgebühr verfällt und wird nicht zurückerstattet
- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird zusätzlich eine Entschädigung
(gem. Basis des SBF) von 50% des Mindestbestellwertes der Bilder (für
Shootings bei welchen die Bildauswahl nach dem Shooting getroffen wird)
für das gewählte Shooting verrechnet.
ii. Bei nicht durch die Fotografin zu verantwortenden Verspätungen erfolgt kein
Preisnachlass und die Wartezeit der Fotografin zählt zu 100% als Arbeitszeit
im Rahmen der gebuchten Leistung.
4. Umbuchungen
i. Falls nötig, müssen Umbuchungen mind. drei Tage im Voraus gemeldet
werden. Die Anzahlung wird an den neuen Termin angerechnet.
ii. Kostenlose Umbuchungen sind nur einmal möglich. Bereits aufgelaufene
Kosten inkl. Drittkosten müssen vom Kunden übernommen werden.
iii. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei Bedarf aufgrund von schlechtem
Wetter, Krankheit, Notfall usw. den Termin auf den nächstmöglichen freien
Termin zu verschieben.
5. Vergütung, Gutschriften und Rückzahlungen
i. Die Grundgebühr oder eine allfällige Anzahlung inkl. Drittkosten sind im
Voraus zu entrichten und bestätigt die Reservation des vereinbarten Datums.
Die Zahlung muss innert 10 Tagen nach Buchung und noch vor dem
eigentlichen Termin erfolgt sein. Ansonsten verfällt die Terminreservation.
ii. Der Endbetrag der getätigten Bildbestellung ist vor Übergabe / Auslieferung der
Bilder zur Zahlung fällig und kann per Banküberweisung beglichen werden.
iii. Erfolgt vom Kunden (auch nach mehrmaliger Erinnerung) keine Bildauswahl
oder bezahlt er seine Bildbestellung oder ausgewählte Kollektion nicht, ist er
trotzdem zur Zahlung des Wertes der Mindestbildmenge seines Shootings
verpflichtet.
iv. Preislisten sind öffentlich einsehbar. Preisänderungen sind jederzeit
vorbehalten.
v. Fahrspesen sowie Gebühren für gebuchte Locations und sonstige Auslagen
werden vom Kunden getragen.
vi. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung werden
Spezialwünsche und dazugehörige Requisiten vom Kunden organisiert und
finanziert.
vii. Bereits geleistete Zahlungen sind nicht übertragbar und werden nur nach
Einhaltung der Bedingungen unter Ziffer 5. i. zurückerstattet.
viii. Ausgestellte Wertgutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und
müssen bei Buchung erwähnt sowie am vereinbarten Termin der Fotografin
ausgehändigt werden. Die Fotografin ist nicht verpflichtet den Gutschein über
das Gültigkeitsdatum hinaus anzunehmen.
ix. Geschenk-, Wertgutscheine, Spezialangebote und andere Guthaben sind
(falls nicht anders vermerkt) nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht
möglich.
6. Kooperation des Kunden / der Hauptperson
i. Die Fotografin ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde oder die Hauptperson
während der Aufnahmesitzung nicht kooperiert (Baby oder Kind weint,
quengelt etc.), beziehungsweise nicht erscheint oder für verpasste Bilder
(Lächeln des Babys, Ringwechsel, Kuss etc.).
ii. Die Sicherheit des Kunden geht vor. Die Fotografin nimmt sich daher das
Recht, Posen, die nach ihrem Ermessen nicht der Sicherheit des Kunden oder
der Hauptperson dienen, zu verweigern.
iii. Ist das Zeitfenster der Aufnahmesitzung voll ausgeschöpft und es sind trotz
allen Bemühungen der Fotografin keine oder nur wenige Fotoaufnahmen
zustande gekommen, ist der Kunde dennoch verpflichtet eine Bildauswahl zu
treffen, bzw. den Betrag der Mindestbildmenge zu bezahlen.
iv. Sollte der Kunde mit dem Endresultat komplett unzufrieden sein, kann die
Aufnahmesitzung mit einer Ermässigung von 25% auf der Grundgebühr (exkl.
Drittkosten) wiederholt werden.
v. Die Bilder der ersten Aufnahmesitzung werden gelöscht und die
Bildbestellung ist nur aus der wiederholten Sitzung möglich.
vi. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die fertigen Produkte aus einer
Aufnahmesitzung aufgrund technischer Probleme (Kameraausfall oder
Belichtungsprobleme) unbrauchbar sind, wird die Fotografin ohne Aufpreis
das Shooting für den Kunden kostenlos wiederholen.
vii. Der Zeitpunkt der Wiederholung des Shootings bestimmt die Fotografin.
7. Bildauswahl, Bestellung und Lieferung
i. Die Fotografin wird die Bilder des Shootings prüfen, auswählen und
bearbeiten. Jedes der Bilder wird auf der Grundlage der künstlerischen Freiheit
der Fotografin retuschiert und bearbeitet.
ii. Die Fotografin behält sich das Recht vor, nur Bilder zu bearbeiten und zu
veröffentlichen, welche den Ansprüchen der Fotografin und des
künstlerischen Standards entsprechen. Es liegt im alleinigen Ermessen der
Fotografin, zu beurteilen, wie viele Bilder den Anforderungen entsprechen.
iii. Fertige Bilder werden in einer passwortgeschützten privaten Galerie innerhalb
von 5 Wochen nach dem Termin veröffentlicht. Diese Galerie wird für zwei
Wochen aufgeschaltet. In dieser Zeit ist die Bestellung zu tätigen.
iv. Nach getätigter Bildauswahl und Übergabe der Bilder ist die Fotografin nicht
mehr für eine korrekte Archivierung der Bilder verantwortlich.
v. Die Bilder werden in der privaten Online-Auswahlgalerie mit einem Wasserzeichen
versehen. Nach Bestellung erhält der Kunde die Bilder OHNE Wasserzeichen.
vi. Digitale Bilder werden via Onlinegalerie zum download ausgehändigt.
Die Onlinegalerie enthält hochauflösende JPEG-Dateien für die
unbegrenzte persönliche Nutzung sowie eine Version in Webauflösungen für
Social Media. Weitere Informationen siehe Ziffer 8. i. und ii.
vii. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt innert max. 8 Wochen nach Bestellung
und Zahlungseingang. Extrabestellungen können auch länger dauern.
viii. Die bestellten Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Fotografin.
ix. Sollte etwas nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, so ist es
Aufgabe des Kunden, sich umgehend mit der Fotografin in Verbindung zu
setzen. Diese wird bemüht sein, das Problem zur Kundenzufriedenheit zu
lösen.
8. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden, im Allgemeinen
i. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur für private, nicht für kommerzielle
Zwecke nutzen. Für kommerzielle Zwecke ist eine schriftliche Vereinbarung
von beiden Parteien zu unterzeichnen.
ii. Für Onlinemedien wie Facebook, Instagram, EMail oder Blogs etc., müssen
weboptimierte Bilder verwendet werden. Allfällige Wasserzeichen dürfen nicht
entfernt werden. Diese dienen zum Schutz der Kunden sowie der Fotografin.
iii. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen
Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne
gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten
das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
iv. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 01.04.2020 über das revidierte
Urheberrechtsgesetz (URG) bleiben vorbehalten.
v. Rechte Dritter: wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche
Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der
Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen / oder die erziehungsberechtigte
Person ihre Zustimmung zu jenem Gebrauch gegeben haben, den der Kunde
von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen
will.
vi. Die Fotografin hat Urheberrecht an allen von ihr erstellten Aufnahmen.
Gemäss dem Bundesgesetz (URG) sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt
und unterliegen dem Copyright der Fotografin. Es ist illegal, alle von der
Fotografin erstellten, nicht käuflich erworbenen Bilder zu kopieren, scannen,
herunterzuladen, drucken, verändern, neu zu produzieren oder anderweitig zu
stehlen. Dies gilt auch für Printscreens aus der Onlinegalerie.
vii. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte
Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert
werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter jenem
Gebrauch entgegenstehen, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände
oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit
machen will.
viii. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen
verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Fotografin in jeder Hinsicht
schadlos zu halten.
9. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin
i. Um die Arbeit an Dritte zu übergeben oder sie kommerziell zu nutzen, muss
eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Kunde
verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu
verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und
schriftlich innerhalb von 30 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin
verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung
einverstanden.
ii. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im
Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die Fotografin zu vergewissern,
dass durch die beabsichtigte Verwendung keine Rechte Dritter an der
Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt werden.
iii. Aktaufnahmen, auf denen eine Person erkennbar ist, werden nicht ohne
schriftliche Absprache veröffentlicht.
10. Haftungsbeschränkung
i. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für
vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt
auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen.
ii. Die Fotografin verpflichtet sich zu äusserster Sorgfalt in Bezug auf die
Belichtung, Retusche und den Transport von digitalen Aufnahmen, Proofs &
Drucken. Sollten jedoch, entgegen aller Erwartungen, alle Originale verloren
gehen, gestohlen, beschädigt oder zerstört werden, ist die Haftung der
Fotografin auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt, falls
keine Wiederholung ohne zusätzlichen Kosten geplant werden kann.
iii. Die Haftungsgrenze für Teilverlust oder Beschädigung von Originalen ist ein
anteiliger Betrag des Gesamtbetrages, der auf dem Prozentsatz des
ursprünglichen Verlusts oder Beschädigung beruht.
iv. Wenn eine Wiederherstellung nicht möglich ist, ist die Verantwortung und
Haftung auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt.
v. Kann die Fotografin aus Gründen, die nicht durch den Kunden verursacht
worden sind, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc., ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, kann
keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder
Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt
zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom
Kunden erwünscht) um eine Ersatzfotografin, die auf eigene Rechnung ihre
Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die
durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet
vi. Der Kunde hat seine M.ngelrüge innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferdatum
des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische
Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht
werden.
11. Datenschutz
i. Persönliche und vertrauliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
i. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar.
ii. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.
iii. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.