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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig
zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen.
Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit diesen AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden

erreicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu

lesen und voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor

Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert.

1. Begriffe

i. Fotografische Arbeit

Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der

Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen

Vereinbarung geleisteten Arbeit.

ii. Fotografin

Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte

Person.

iii. Kunde

Unter dem Begriff «Kunde» wird/werden die Person/en, die die fotografische

Arbeit bei der Fotografin in Auftrag gibt/geben, verstanden.

iv. Parteien

Die «Parteien» sind die Fotografin und der Kunde.

v. Exemplar / Exemplar der fotografischen Arbeit

Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf

einem Datenträger gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als

«Exemplar».

vi. Model-Release

Ein Fotoshooting-Vertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche

Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung

ihres Bildes durch die Fotografin.

2. Fotografische Arbeit

i. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im Ermessen der Fotografin.

Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und

künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Bildbearbeitung,

Beleuchtung, Bildkomposition, Posing, Requisiten oder auch die Anzahl der

aufgenommenen Bilder zu.

ii. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin

Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

iii. Die Fotokameras, -materialien, Requisiten sowie die sonstigen Geräte, die für

die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

iv. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür

verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations),

Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

v. Die Rohdaten (RAW-Dateien) sowie unbearbeitete Bilder sind und bleiben

ausnahmslos Eigentum der Fotografin und werden nicht ausgehändigt.

vi. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die

Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare

dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden

über.

vii. Nur die im Voraus angemeldeten Personen dürfen am Termin erscheinen resp.

am Fotoshooting teilnehmen.

3. Stornierung / Ausfälle / Verspätungen / Rückzahlungen

i. Storniert der Kunde ein Fotoshooting oder kommt er seinen Verpflichtungen

gemäss Ziffer 2. Iii. nicht nach, so hat die Fotografin das Recht, folgende

Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen:

- die geleistete Grundgebühr oder eine allfällig geleistete

Reservationsgebühr verfällt und wird nicht zurückerstattet

- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird zusätzlich eine Entschädigung

(gem. Basis des SBF) von 50% des Mindestbestellwertes der Bilder (für

Shootings bei welchen die Bildauswahl nach dem Shooting getroffen wird)

für das gewählte Shooting verrechnet.

ii. Bei nicht durch die Fotografin zu verantwortenden Verspätungen erfolgt kein

Preisnachlass und die Wartezeit der Fotografin zählt zu 100% als Arbeitszeit

im Rahmen der gebuchten Leistung.

4. Umbuchungen

i. Falls nötig, müssen Umbuchungen mind. drei Tage im Voraus gemeldet

werden. Die Anzahlung wird an den neuen Termin angerechnet.

ii. Kostenlose Umbuchungen sind nur einmal möglich. Bereits aufgelaufene

Kosten inkl. Drittkosten müssen vom Kunden übernommen werden.

iii. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei Bedarf aufgrund von schlechtem

Wetter, Krankheit, Notfall usw. den Termin auf den nächstmöglichen freien

Termin zu verschieben.

5. Vergütung, Gutschriften und Rückzahlungen

i. Die Grundgebühr oder eine allfällige Anzahlung inkl. Drittkosten sind im

Voraus zu entrichten und bestätigt die Reservation des vereinbarten Datums.

Die Zahlung muss innert 10 Tagen nach Buchung und noch vor dem

eigentlichen Termin erfolgt sein. Ansonsten verfällt die Terminreservation.

ii. Der Endbetrag der getätigten Bildbestellung ist vor Übergabe / Auslieferung der

Bilder zur Zahlung fällig und kann per Banküberweisung beglichen werden.

iii. Erfolgt vom Kunden (auch nach mehrmaliger Erinnerung) keine Bildauswahl

oder bezahlt er seine Bildbestellung oder ausgewählte Kollektion nicht, ist er

trotzdem zur Zahlung des Wertes der Mindestbildmenge seines Shootings

verpflichtet.

iv. Preislisten sind öffentlich einsehbar. Preisänderungen sind jederzeit

vorbehalten.

v. Fahrspesen sowie Gebühren für gebuchte Locations und sonstige Auslagen

werden vom Kunden getragen.

vi. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung werden

Spezialwünsche und dazugehörige Requisiten vom Kunden organisiert und

finanziert.

vii. Bereits geleistete Zahlungen sind nicht übertragbar und werden nur nach

Einhaltung der Bedingungen unter Ziffer 5. i. zurückerstattet.

viii. Ausgestellte Wertgutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und

müssen bei Buchung erwähnt sowie am vereinbarten Termin der Fotografin

ausgehändigt werden. Die Fotografin ist nicht verpflichtet den Gutschein über

das Gültigkeitsdatum hinaus anzunehmen.

ix. Geschenk-, Wertgutscheine, Spezialangebote und andere Guthaben sind

(falls nicht anders vermerkt) nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht

möglich.

6. Kooperation des Kunden / der Hauptperson

i. Die Fotografin ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde oder die Hauptperson

während der Aufnahmesitzung nicht kooperiert (Baby oder Kind weint,

quengelt etc.), beziehungsweise nicht erscheint oder für verpasste Bilder

(Lächeln des Babys, Ringwechsel, Kuss etc.).

ii. Die Sicherheit des Kunden geht vor. Die Fotografin nimmt sich daher das

Recht, Posen, die nach ihrem Ermessen nicht der Sicherheit des Kunden oder

der Hauptperson dienen, zu verweigern.

iii. Ist das Zeitfenster der Aufnahmesitzung voll ausgeschöpft und es sind trotz

allen Bemühungen der Fotografin keine oder nur wenige Fotoaufnahmen

zustande gekommen, ist der Kunde dennoch verpflichtet eine Bildauswahl zu

treffen, bzw. den Betrag der Mindestbildmenge zu bezahlen.

iv. Sollte der Kunde mit dem Endresultat komplett unzufrieden sein, kann die

Aufnahmesitzung mit einer Ermässigung von 25% auf der Grundgebühr (exkl.

Drittkosten) wiederholt werden.

v. Die Bilder der ersten Aufnahmesitzung werden gelöscht und die

Bildbestellung ist nur aus der wiederholten Sitzung möglich.

vi. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die fertigen Produkte aus einer

Aufnahmesitzung aufgrund technischer Probleme (Kameraausfall oder

Belichtungsprobleme) unbrauchbar sind, wird die Fotografin ohne Aufpreis

das Shooting für den Kunden kostenlos wiederholen.

vii. Der Zeitpunkt der Wiederholung des Shootings bestimmt die Fotografin.

7. Bildauswahl, Bestellung und Lieferung

i. Die Fotografin wird die Bilder des Shootings prüfen, auswählen und

bearbeiten. Jedes der Bilder wird auf der Grundlage der künstlerischen Freiheit

der Fotografin retuschiert und bearbeitet.

ii. Die Fotografin behält sich das Recht vor, nur Bilder zu bearbeiten und zu

veröffentlichen, welche den Ansprüchen der Fotografin und des

künstlerischen Standards entsprechen. Es liegt im alleinigen Ermessen der

Fotografin, zu beurteilen, wie viele Bilder den Anforderungen entsprechen.

iii. Fertige Bilder werden in einer passwortgeschützten privaten Galerie innerhalb

von 5 Wochen nach dem Termin veröffentlicht. Diese Galerie wird für zwei

Wochen aufgeschaltet. In dieser Zeit ist die Bestellung zu tätigen.

iv. Nach getätigter Bildauswahl und Übergabe der Bilder ist die Fotografin nicht

mehr für eine korrekte Archivierung der Bilder verantwortlich.

v. Die Bilder werden in der privaten Online-Auswahlgalerie mit einem Wasserzeichen

versehen. Nach Bestellung erhält der Kunde die Bilder OHNE Wasserzeichen.

vi. Digitale Bilder werden via Onlinegalerie zum download ausgehändigt.

Die Onlinegalerie enthält hochauflösende JPEG-Dateien für die

unbegrenzte persönliche Nutzung sowie eine Version in Webauflösungen für

Social Media. Weitere Informationen siehe Ziffer 8. i. und ii.

vii. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt innert max. 8 Wochen nach Bestellung

und Zahlungseingang. Extrabestellungen können auch länger dauern.

viii. Die bestellten Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum

der Fotografin.

ix. Sollte etwas nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, so ist es

Aufgabe des Kunden, sich umgehend mit der Fotografin in Verbindung zu

setzen. Diese wird bemüht sein, das Problem zur Kundenzufriedenheit zu

lösen.

8. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden, im Allgemeinen

i. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur für private, nicht für kommerzielle

Zwecke nutzen. Für kommerzielle Zwecke ist eine schriftliche Vereinbarung

von beiden Parteien zu unterzeichnen.

ii. Für Onlinemedien wie Facebook, Instagram, EMail oder Blogs etc., müssen

weboptimierte Bilder verwendet werden. Allfällige Wasserzeichen dürfen nicht

entfernt werden. Diese dienen zum Schutz der Kunden sowie der Fotografin.

iii. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen

Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne

gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten

das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

iv. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 01.04.2020 über das revidierte

Urheberrechtsgesetz (URG) bleiben vorbehalten.

v. Rechte Dritter: wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche

Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der

Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen / oder die erziehungsberechtigte

Person ihre Zustimmung zu jenem Gebrauch gegeben haben, den der Kunde

von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen

will.

vi. Die Fotografin hat Urheberrecht an allen von ihr erstellten Aufnahmen.

Gemäss dem Bundesgesetz (URG) sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt

und unterliegen dem Copyright der Fotografin. Es ist illegal, alle von der

Fotografin erstellten, nicht käuflich erworbenen Bilder zu kopieren, scannen,

herunterzuladen, drucken, verändern, neu zu produzieren oder anderweitig zu

stehlen. Dies gilt auch für Printscreens aus der Onlinegalerie.

vii. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte

Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert

werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter jenem

Gebrauch entgegenstehen, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände

oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit

machen will.

viii. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen

verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Fotografin in jeder Hinsicht

schadlos zu halten.

9. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

i. Um die Arbeit an Dritte zu übergeben oder sie kommerziell zu nutzen, muss

eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Kunde

verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu

verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und

schriftlich innerhalb von 30 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin

verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung

einverstanden.

ii. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im

Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die Fotografin zu vergewissern,

dass durch die beabsichtigte Verwendung keine Rechte Dritter an der

Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt werden.

iii. Aktaufnahmen, auf denen eine Person erkennbar ist, werden nicht ohne

schriftliche Absprache veröffentlicht.

10. Haftungsbeschränkung

i. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für

vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt

auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen.

ii. Die Fotografin verpflichtet sich zu äusserster Sorgfalt in Bezug auf die

Belichtung, Retusche und den Transport von digitalen Aufnahmen, Proofs &

Drucken. Sollten jedoch, entgegen aller Erwartungen, alle Originale verloren

gehen, gestohlen, beschädigt oder zerstört werden, ist die Haftung der

Fotografin auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt, falls

keine Wiederholung ohne zusätzlichen Kosten geplant werden kann.

iii. Die Haftungsgrenze für Teilverlust oder Beschädigung von Originalen ist ein

anteiliger Betrag des Gesamtbetrages, der auf dem Prozentsatz des

ursprünglichen Verlusts oder Beschädigung beruht.

iv. Wenn eine Wiederherstellung nicht möglich ist, ist die Verantwortung und

Haftung auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt.

v. Kann die Fotografin aus Gründen, die nicht durch den Kunden verursacht

worden sind, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,

Verkehrsstörungen etc., ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, kann

keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder

Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt

zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom

Kunden erwünscht) um eine Ersatzfotografin, die auf eigene Rechnung ihre

Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die

durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet

vi. Der Kunde hat seine M.ngelrüge innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferdatum

des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische

Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht

werden.

11. Datenschutz

i. Persönliche und vertrauliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

i. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich

schweizerisches Recht anwendbar.

ii. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

iii. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder

undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder

undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im

Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,

deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die

die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten

entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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